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Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Arbeitsstätten

Baustellen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Mitarbeiter auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Sektoren einem deutlich höheren Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallraten sind mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt anderer Branchen. Auffällig ist dabei die hohe Anzahl schwerer oder tödlicher Unfälle. Eine Untersuchung der EU-Kommission zeigte, dass bei gleichzeitigen Arbeiten am Bauwerk die Abstimmung der Unternehmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen und zur Einrichtung gemeinsamer Schutzmaßnahmen besondere Aufmerksamkeit erfordert. Daher hat die EU eine spezielle Baustellenrichtlinie erlassen, die durch die Baustellenverordnung in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Die Baustellenverordnung richtet sich an Bauherren und verpflichtet diese, zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen Beschäftigten, für bestimmte Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Diese Regelung stellt Bauherren in eine neue Verantwortung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Bauarbeiten. Sie müssen als Garanten für Arbeitnehmer und Selbstständige Fürsorgepflichten übernehmen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten.

Die Aufgabe eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators besteht darin, die Anwendung der Grundsätze des Arbeitsschutzes bei der Koordination mehrerer Auftragnehmer sicherzustellen. Daher muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bereits in der Planungsphase aktiv werden und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes in die Vorbereitung der Bauausführung integrieren. Ebenso muss bereits in der Ausführungsplanung der baulichen Anlage deren spätere Instandhaltung unter dem Aspekt der gefahrlosen Durchführung berücksichtigt werden.

In der Bauphase muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator darauf hinwirken, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen und zur Koordinierung der gemeinsam zu nutzenden sicherheitstechnischen Einrichtungen umgesetzt werden. Diese Tätigkeit erfordert Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Bau- und Sicherheitstechnik sowie besondere Persönlichkeitseigenschaften, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Bauherren wird daher empfohlen, rechtzeitig einen geeigneten Koordinator zu bestellen und diesem die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.

Bodenbeläge

Unfälle durch Ausrutschen, Stolpern, Umknicken oder Stürzen sind ein wesentlicher Bestandteil der Unfallstatistik, unabhängig von der Branche. Täglich ereignen sich in Deutschland über 1.000 solcher Unfälle. Mehr als 50.000 Menschen erleiden dabei so schwere Verletzungen, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Über 6.100 dieser Unfälle pro Jahr führen zu dauerhaften Schäden, was neue Rentenzahlungen zur Folge hat. Diese Unfallarten sind branchenübergreifend und somit für jedes Unternehmen relevant. "Ausrutschunfälle" werden stark durch die Auswahl von Bodenbelägen in Verbindung mit auftretenden Verunreinigungen und dem Material der Schuhsohlen beeinflusst. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, geeignete Bodenbeläge auszuwählen, um Sturz- und Ausrutschunfälle zu verhindern. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an die jeweiligen Bereiche zu berücksichtigen.

Explosionsgefährdene Berieche, Einrichtung von Ex-Zonen

Unfälle durch Explosionen führen oft zu schweren oder tödlichen Verletzungen der Mitarbeiter sowie zu erheblichen Sachschäden und weitreichenden Betriebsunterbrechungen. Im Zuge seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch prüfen, ob es im Betrieb Explosionsgefahren gibt. Für die Bewertung dieser Gefahren ist umfangreiches Fachwissen erforderlich; gegebenenfalls müssen externe Experten konsultiert werden. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen werden im Explosionsschutzdokument festgehalten. Explosionsgefährdete Bereiche müssen klar benannt und gekennzeichnet werden. Abhängig von der Gefahrensituation müssen diese Bereiche in Zonen unterteilt und dort entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Bei Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären sind die Mindestvorschriften gemäß Anhang I Nr. 1 GefStoffV zu beachten. Anlagen, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze, bei denen Explosionsgefahren auftreten können, müssen regelmäßig von befähigten Personen überprüft werden.

Lärmminderung in Fertigungshallen

Lärm am Arbeitsplatz kann die Gesundheit erheblich beeinträchtigen. Dies kann zu Erkrankungen des Verdauungssystems, Herz-Kreislauf-Problemen und Lärmschwerhörigkeit führen. Auch psychische Belastungen wie Anspannung und Nervosität sind häufige Folgen. Die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten kann aufgrund von Ablenkungen, vermehrten Fehlern, Konzentrationsschwierigkeiten und beeinträchtigter Kommunikation durch Lärm abnehmen. Die Sicherheit am Arbeitsplatz muss gewährleistet sein, sodass akustische Warnsignale weiterhin wahrgenommen werden können. Gefährdungen sind an der Quelle zu bekämpfen und zu vermeiden bzw. zu verringern (§ 4 ArbSchG). Gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung müssen technische Maßnahmen zur Lärmminderung, wie raumakustische Maßnahmen, in Betracht gezogen werden, wenn in einem Betrieb Arbeitsplätze existieren, deren Tageslärmexpositionspegel oder Spitzenschalldruckpegel den oberen Auslösewert von LEX,8h=85dB(A) bzw. LpCpeak=137dB(C) überschreiten. Raumakustische Maßnahmen können sehr effektiv zu leiseren Arbeitsplätzen beitragen und sollten bereits in der Planungsphase eines (Neu)baus berücksichtigt werden, da nachträgliche Maßnahmen in der Regel deutlich teurer sind.

Pausenräume

Abgesehen von reinen Büro- und Verwaltungsbetrieben sind Pausenräume in allen Unternehmen Pflicht, wenn die Belegschaft mehr als 10 Personen umfasst oder wenn es aus Sicherheits- oder Gesundheitsschutzgründen notwendig ist. Das Einrichten von Pausenräumen trägt zu klaren Betriebsstrukturen und einer positiven Außendarstellung bei. Pausenräume fördern erheblich die Kommunikation und das Vertrauen unter den Mitarbeitern. Attraktiv gestaltete Pausenräume ziehen potenzielle Mitarbeiter (wie Bewerber, Praktikanten, Zeitarbeiter, und externe Mitarbeiter) an. Der Erholungswert in gut ausgestatteten Pausenräumen ist höher als bei unorganisierten Pausen am Arbeitsplatz. Solche Räume eignen sich auch hervorragend für arbeitsplatznahe Schulungen und andere Veranstaltungen. Wenn Pausen zentral in einem Raum stattfinden, werden im Arbeitsbereich Sicherheits-, Gesundheits- und Qualitätsrisiken minimiert und Platzreserven freigesetzt. Investitionen in Pausenräume werden von den Beschäftigten als besondere Wertschätzung ihrer Person und ihrer Arbeitskraft durch das Unternehmen wahrgenommen.

Rauch- und Brandschutztüren

Rauch- und Brandschutztüren sind essenzielle Brandschutzeinrichtungen in Betrieben. Sie fungieren als eine Art Lebensversicherung für die Gebäudenutzer, da sie Flucht- und Rettungswege bereitstellen, die in bestimmten Gebäudesituationen sonst nicht sicherzustellen wären. Diese Türen tragen auch erheblich zum Schutz von Sachwerten bei, da sie Brandschäden deutlich reduzieren. Es ist absolut notwendig, dass Rauch- und Brandschutztüren jederzeit funktionsfähig bleiben und bei Beschädigungen sofort repariert werden – nicht erst bei der nächsten Wartung durch eine Fachfirma. Im Schadensfall kann eine Person, die für verkeilte oder nicht funktionierende Türen verantwortlich ist, haftungs- und strafrechtlich belangt werden, insbesondere bei Personenschäden. Diese Türen müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Funktion überprüft werden, abhängig von der Häufigkeit ihrer Nutzung. In großen und stark frequentierten Gebäuden sind kurze, regelmäßige Wartungsintervalle unerlässlich. Zugelassene Feststelleinrichtungen an schweren Türen erleichtern nicht nur den Betriebsablauf, sondern reduzieren auch die Wartungskosten, da die Türen weniger Bewegungszyklen durchlaufen. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter regelmäßig über die Funktion und den Betrieb dieser Türen informiert werden.

Sanitärräume

Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen nicht nur direkt am Arbeitsplatz, sondern auch in allen anderen von Beschäftigten genutzten Räumen der Arbeitsstätte gewährleistet sein. Dazu zählen auch Sanitärräume wie Toiletten, Waschräume und Umkleideräume. Je nach Tätigkeit und möglichem Kontakt mit Gefahrstoffen oder Schmutz müssen geeignete Wasch- und Umkleideräume bereitgestellt werden. Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten legen Anforderungen bezüglich Lage, Ausstattung, Nutzung, Lüftung und Heizung dieser Räume fest. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sanitärräume so auszustatten, dass Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz sichergestellt sind und persönliche Kleidung nicht kontaminiert oder verschmutzt wird.

Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtungen sind so konzipiert, dass sie bei einem Ausfall der regulären Beleuchtung Unfallrisiken minimieren und eine sichere Evakuierung von Arbeitsstätten ermöglichen. Diese Beleuchtungen müssen sofort aktiviert werden, wenn die allgemeine Stromversorgung unterbrochen ist, und eine bestimmte Beleuchtungsstärke gewährleisten. Laut den Vorschriften für Arbeitsstätten sind Sicherheitsbeleuchtungen auf Rettungswegen und an speziellen Arbeitsplätzen erforderlich, abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten wie Betriebsgröße und spezifischen Risiken. Zudem sind Sicherheitsbeleuchtungen für viele Sonderbauten vorgeschrieben, darunter Versammlungsstätten, Kaufhäuser, Garagen und Krankenhäuser. In einigen Fällen, wie bei Gaststätten und Versammlungsstätten, ist es besonders wichtig, dass die Beleuchtungen auch im Brandfall, also bei Rauchentwicklung, effektiv bleiben. Hierfür sind höhere Beleuchtungsstärken und eventuell bodennahe Markierungen notwendig. Nachleuchtende Kennzeichnungen können eine sinnvolle Ergänzung oder sogar ein wirksamer Ersatz für Sicherheitsbeleuchtungen darstellen..

Verkehrswege

Eine erhebliche Anzahl von Unfällen ereignet sich während des Transports und der Bewegung auf innerbetrieblichen Wegen. Das Risiko steigt, wenn sowohl Fahrzeuge als auch Fußgänger dieselben Routen benutzen. Der Zustand und die Gestaltung dieser Wege sind häufig entscheidende Faktoren bei der Entstehung von Unfällen: Die Wege sind oft zu eng, unübersichtlich oder durch Material und Arbeitsgeräte blockiert. Wenn es möglich ist, sollten die Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger getrennt werden. Falls dies nicht machbar ist, müssen bauliche und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.

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