Ihr Experte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Flensburg 

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Brandschutz & Notfallmanagement

Alarmplan

Die verschiedenen Brandschutzdokumente stammen aus unterschiedlichen rechtlichen Rahmen und verfolgen unterschiedliche Ziele. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle Fragen zur Notfallvorsorge und -organisation zu regeln und zu kommunizieren. Welche Strukturen und Dokumente dafür notwendig sind, hängt von der Art und Größe des Unternehmens ab und ergibt sich teilweise aus Arbeitsschutz- oder Bau- und Betriebsvorschriften, sollte aber auch so weit wie möglich individuell angepasst werden. Notfallkonzepte aus verschiedenen Bereichen sollten sich keinesfalls widersprechen und idealerweise vereinheitlicht oder zusammengefasst werden. Der Dokumentationsaufwand sollte so groß wie nötig und so klein wie möglich gehalten werden. Alle Notfalldokumente erfordern regelmäßige Aktualisierungen und Pflege und müssen regelmäßig geschult werden – sie dürfen nicht erst im Notfall gelesen werden. Notfalldokumente sind in der Regel ein wesentliches Kriterium in Qualitätsmanagementprozessen. Veraltete und schlecht gepflegte Dokumente, besonders wenn sie sichtbar ausgehängt sind, schaden dem Sicherheitsimage des Unternehmens grundsätzlich. Brandschutzordnungen dienen nicht nur als Grundlage für Schulungen, sondern auch als rechtliche Basis für verbindliches Vorgehen gegen sicherheitswidriges Verhalten.

Brandschutzbeauftragter

Brandschutz im Unternehmen ist essenziell und kein Selbstzweck: Jährlich entstehen in Deutschland durch Brände Schäden in Milliardenhöhe. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft führt etwa jeder dritte Brand in der Industrie zu Sachschäden von über 500.000 EUR. Neben den finanziellen Verlusten und dem menschlichen Leid sind viele dieser Betriebe auch wirtschaftlich gefährdet. Die Verantwortung für den Brandschutz trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Zur Unterstützung kann er einen Brandschutzbeauftragten ernennen, der ihn mit seinem Fachwissen berät und unterstützt.

Brandschutzordnung

Die verschiedenen Brandschutzdokumente gehen auf unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen zurück und verfolgen verschiedene Ziele. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Aspekte der Notfallvorsorge und -organisation zu regeln und zu kommunizieren. Welche Strukturen und Dokumente hierfür erforderlich sind, hängt von der Art und Größe des Unternehmens ab und ergibt sich teilweise aus Arbeitsschutz- oder Bau- und Betriebsvorschriften. Im besten Fall sollten diese jedoch auch individuell angepasst werden. Notfallkonzepte aus verschiedenen Bereichen dürfen sich keinesfalls widersprechen und sollten idealerweise vereinheitlicht oder zusammengefasst werden. Der Dokumentationsaufwand sollte dabei so groß wie nötig und so gering wie möglich gehalten werden. Alle Notfalldokumente erfordern regelmäßige Aktualisierungen und Pflege und müssen regelmäßig geschult werden – sie dürfen nicht erst im Notfall gelesen werden. Notfalldokumente sind in der Regel ein wesentliches Kriterium in Qualitätsmanagementprozessen. Veraltete und schlecht gepflegte Dokumente, besonders wenn sie sichtbar ausgehängt sind, schaden dem Sicherheitsimage des Unternehmens grundsätzlich. Brandschutzordnungen dienen nicht nur als Grundlage für Schulungen, sondern auch als rechtliche Basis für verbindliches Vorgehen gegen sicherheitswidriges Verhalten.

Ersthelfer

Trotz aller präventiven Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen, Schutzvorkehrungen und Schulungen können Notfälle dennoch eintreten. Ursachen dafür können beispielsweise Unfälle, Erkrankungen oder Vergiftungen sein. In solchen Fällen kann schnelle Hilfe Leben retten. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Erste Hilfe im Unternehmen zu organisieren. Nur wenn alle Mitarbeiter wissen, was im Notfall zu tun ist, und die notwendigen Einrichtungen, Materialien und das entsprechende Personal vorhanden sind, können die Folgen von Verletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen minimiert und Fehlzeiten reduziert werden. Die Organisation der Ersten Hilfe beinhaltet dabei weit mehr als nur die Benennung von Ersthelfern.

Feuerlöscher, Anzahl

Die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ist in verschiedenen Arbeitsschutzgesetzen verbindlich vorgeschrieben. In speziellen Fällen, wie beispielsweise bei Sonderbauten, greifen zudem baurechtliche Vorschriften. In bestimmten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Standardausstattung möglich, diese müssen jedoch mit den Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls Versicherungen abgestimmt und entsprechend dokumentiert werden. Feuerlöscher müssen nicht nur hinsichtlich ihrer Größe und Anzahl den Vorschriften entsprechen, sondern auch bei der Auswahl der Löschmittel den spezifischen Risiken angepasst sein. Feuerlöscher dienen nicht nur dem Brandschutz, sondern signalisieren auch Kunden, Besuchern und Aufsichtsbehörden die organisatorische Kompetenz und das Sicherheitsbewusstsein des Unternehmens. Zu wenige, ungeeignete oder ungeprüfte Feuerlöscher können auf eine mangelhafte Betriebsorganisation und ein fehlendes Sicherheitsbewusstsein hinweisen.

Feuerlöscher, Prüfung

Jährlich werden in Deutschland durch Brände volkswirtschaftliche Werte in Milliardenhöhe zerstört. In der Industrie führt etwa jeder dritte Brand zu Sachschäden, die mehr als 500.000 EUR betragen. Neben den offensichtlichen finanziellen Einbußen gibt es oft unterschätzte Folgeschäden, wie den Verlust von Kunden, Marktanteilen und qualifizierten Mitarbeitern. Die Feuerversicherung deckt in der Regel Schäden an Gebäuden und Maschinen ab, während die Betriebsunterbrechungsversicherung laufende Kosten und entgangene Gewinne für einen Zeitraum von meist 12 bis 36 Monaten abdeckt. Jedoch werden Verluste, die durch abwandernde Kunden oder wechselnde Mitarbeiter entstehen, nicht von diesen Versicherungen kompensiert.

In jedem Betrieb existieren potenzielle Brandquellen. Elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen oder Produktionsmaschinen können durch Defekte zur Brandgefahr werden. Auch Arbeitsprozesse, bei denen durch Reibung oder Hitze Material entzündet wird, oder andere Wärmequellen können Brände verursachen. Gibt es in Ihrem Betrieb weitere Beispiele für mögliche Brandquellen?

Kleinere Brände lassen sich häufig gezielt mit einem Feuerlöscher bekämpfen. Daher ist es entscheidend, die Entstehungsphase eines Brandes zu erkennen und sofortige Löschmaßnahmen zu ergreifen. Voraussetzung für erfolgreiche Löschversuche ist das Vorhandensein von geeigneten und einsatzbereiten Feuerlöschern. Die Einsatzbereitschaft kann nur durch regelmäßige Prüfungen gewährleistet werden. Zudem müssen die Mitarbeiter wissen, wo die Feuerlöscher positioniert sind, wofür sie verwendet werden und wie sie zu bedienen sind.

Feuerlöscher, Umgang

In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Milliarden Euro an volkswirtschaftlichem Vermögen durch Brände zerstört. Ein Drittel der Brände in der Industrie verursacht Schäden von über 500.000 EUR. Zusätzlich zu den Sachschäden können auch Verluste von Kunden und Marktanteilen sowie qualifizierten Mitarbeitern auftreten, was oft unterschätzt wird. Die Feuerversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an Gebäuden und Maschinen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn für eine Dauer von 12 bis 36 Monaten ab. Allerdings sind Kunden, die zur Konkurrenz wechseln, und Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der Situation verlieren, nicht versichert.

In jedem Betrieb gibt es potenzielle Brandquellen. Elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen oder Produktionsmaschinen können durch Defekte Brände auslösen. Auch Arbeitsprozesse, bei denen sich Werkzeuge festsetzen und durch Reibung entzünden, oder Arbeiten mit Wärmequellen können Brandursachen sein. Fallen Ihnen weitere Beispiele aus Ihrem Betrieb ein?

Entstehungsbrände können in der Regel mit einem Feuerlöscher effektiv gelöscht werden. Daher ist es entscheidend, die Entstehungsphase eines Brandes zu erkennen und sofortige Löschmaßnahmen zu ergreifen. Voraussetzung für erfolgreiche Löschversuche ist nicht nur das Vorhandensein geeigneter und einsatzbereiter Feuerlöscher, sondern auch, dass die Mitarbeiter wissen, wo sich diese befinden, wofür sie geeignet sind und wie sie bedient werden.

Bedenken Sie, dass Brände nicht nur Sachschäden verursachen, sondern auch Personenschäden. Diese entstehen meistens durch Brandrauch und nicht durch das eigentliche Feuer. Ein kleiner Brand kann sich schnell ausbreiten und zu einem größeren Feuer werden, wenn keine Löschmaßnahmen ergriffen werden. In einem solchen Fall sind Löschversuche durch Mitarbeiter kaum noch möglich und die Gefahr für Personen nimmt mit der Größe des Feuers und der Rauchentwicklung zu.

Flucht- und Rettungswege, Kennzeichnung

Im Notfall müssen Personen den Weg ins Freie finden können. In größeren Gebäuden gibt es oft ein zweites Treppenhaus. Menschen nutzen in der Regel immer denselben Weg zu ihrem Arbeitsplatz. Umfragen unter Beschäftigten haben gezeigt, dass diese oft nicht oder nicht ausreichend über die Existenz und Lage des zweiten Fluchtweges informiert waren. Der gesamte Verlauf von Fluchtwegen muss eindeutig ausgeschildert sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass sowohl Beschäftigte als auch ortsfremde Personen im Gefahrfall flüchten können. Im Notfall kann es zu Situationen kommen, in denen Menschen die Orientierung verlieren, sei es durch Ortsunkenntnis, starke Rauchentwicklung oder den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung. Manchmal sind Menschen im Notfall auch einfach hilflos. Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen entweder beleuchtet oder zumindest langnachleuchtend sein, um die Erkennbarkeit der Schilder auch bei Stromausfall zu gewährleisten.

Flucht- und Rettungswege, Materiallagerung

Die Breite der Fluchtwege in Gebäuden und Arbeitsstätten wird entsprechend der Anzahl der Personen festgelegt, die sich dort regelmäßig aufhalten. Diese Breiten müssen unbedingt eingehalten werden und dürfen keinesfalls durch Einbauten, aufschlagende Türen oder abgestellte Gegenstände eingeschränkt werden. Unabhängig von der Mindestbreite der Flucht- und Rettungswege dürfen in Treppenhäusern und Fluren generell keine brandgefährdeten Materialien gelagert werden. Wenn Flucht- und Rettungswege blockiert sind, kann die Evakuierung der Menschen durch diese Bereiche erheblich erschwert werden, insbesondere wenn Rauchentwicklung oder Dunkelheit die Sicht beeinträchtigen. Ebenso kann sich der Einsatz der Feuerwehr verzögern. Im Schadensfall haftet die Person, die den Missstand hätte beseitigen können: Die vor Ort verantwortliche Führungskraft, die für Ordnung zu sorgen hat, oder (bei Platzproblemen) die Person, die über die Auftragsannahme und -abwicklung entscheidet. Einfache organisatorische Hilfsmittel wie Bodenmarkierungen können helfen, unzulässige Lagerungen zu verhindern.

Flucht- und Rettungswegplan

Die Brandschutzdokumente entstammen verschiedenen rechtlichen Grundlagen und verfolgen unterschiedliche Ziele. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, alle Aspekte der Notfallvorsorge und -organisation zu regeln und zu kommunizieren. Die erforderlichen Strukturen und Dokumente hängen von der Art und Größe des Betriebs ab und ergeben sich teilweise aus Arbeitsschutz- oder Bau- und Betriebsvorschriften, sollten aber auch individuell angepasst werden können. Notfallkonzepte aus unterschiedlichen Bereichen sollten sich nicht widersprechen und möglichst vereinheitlicht oder zusammengefasst werden. Der Dokumentationsaufwand sollte so groß wie nötig und so klein wie möglich gehalten werden. Alle Notfalldokumente müssen regelmäßig aktualisiert und gepflegt werden und sollten Bestandteil der regelmäßigen Unterweisungen sein – sie dürfen nicht erst im Notfall gelesen werden. In Qualitätsmanagementprozessen sind Notfalldokumente in der Regel ein wesentliches Kriterium. Veraltete und schlecht gepflegte Dokumente, insbesondere wenn sie sichtbar aushängen, schaden dem Sicherheitsimage des Betriebs. Brandschutzordnungen dienen nicht nur als Grundlage für Schulungen, sondern auch als Rechtsgrundlage für verbindliches Handeln gegen sicherheitswidriges Verhalten.

Notfallplanung

Schadensfälle in der Industrie und im privaten Bereich zeigen immer wieder, dass Notfälle wie Unfälle, Brände, Explosionen oder Umweltschäden durch Chemieunfälle trotz aller Sicherheitsmaßnahmen nie vollständig ausgeschlossen werden können. Was ist zu tun, wenn es zu einem Arbeitsunfall, einem Brand, einer Explosion, Gasaustritt, Chemikalienauslauf, Energieausfall, Sturm- oder Wasserschäden oder Sabotage kommt? Wurden im Vorfeld im Rahmen einer Notfallplanung Maßnahmen festgelegt, um diese Situationen zu bewältigen oder zu vermeiden?

Im Schadensfall kann schnell Hektik entstehen, daher ist es wichtig, klare Anweisungen zu haben, wer in welcher Situation was zu tun hat. Diese Abläufe müssen regelmäßig geübt werden, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall reibungslos ablaufen. Durch diese Übungen können Schwachstellen identifiziert und behoben werden.

Es ist eine Tatsache, dass Brände jederzeit ausbrechen können, auch wenn dies in vielen Gebäuden seit Jahrzehnten nicht geschehen ist. Dieses Glück kann jederzeit enden. Ein bekanntes Beispiel ist der Brand am Düsseldorfer Flughafen im Jahr 1996, bei dem 17 Menschen starben und ein Schaden von 150 Millionen Euro entstand. Die Ursache war Heißarbeit an einer Dehnungsfuge, die durch etwa 40 wesentliche Verstöße zur Katastrophe führte.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und erforderliche ärztliche Versorgung organisiert wird. Zudem muss er Maßnahmen planen, durchführen und überwachen, um Brände, Explosionen, das Austreten von Stoffen und andere gefährliche Störungen des Betriebsablaufs zu verhindern oder zu kontrollieren. Dazu gehört beispielsweise ein Freigabeverfahren für Heißarbeiten (sogenannter Schweißschein).

Eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern muss durch Unterweisungen und Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden, um Entstehungsbrände bekämpfen zu können. Bei Anlagen, die unter die Störfall-Verordnung fallen, ist die Notfallplanung Teil des Genehmigungsverfahrens.

Räumungs- und Evakuierungsübungen

Brandschutz- und Evakuierungsübungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes. Praktische Übungen sind in der Regel deutlich effektiver als reine Vorträge, da sie das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter für die Sicherheit im Betrieb stärker fördern. Wenn solche Übungen fehlen, kann dies von Aufsichtsbehörden oder im Schadensfall leicht als Zeichen eines allgemeinen Mangels an Sicherheitsbewusstsein interpretiert werden und wirkt sich negativ auf Zertifizierungsverfahren aus. Praktische Übungen können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten realitätsnah und abwechslungsreich gestaltet werden. Gut organisierte Brandschutz- und Evakuierungsübungen beeinträchtigen den Betriebsablauf nur minimal und können auch gegenüber Kunden und Gästen als Ausdruck eines verantwortungsvollen betrieblichen Handelns wahrgenommen werden.

Rauch- und Brandschutztüren

Rauch- und Brandschutztüren sind essenzielle Bestandteile des Brandschutzes in Betrieben. Sie fungieren als Lebensretter für Gebäudenutzer, da sie Flucht- und Rettungswege sichern, die ansonsten in bestimmten Gebäudebereichen nicht gewährleistet wären. Darüber hinaus schützen Rauch- und Brandschutztüren auch Sachwerte, indem sie den Schaden durch Brände erheblich reduzieren. Es ist absolut notwendig, dass diese Türen stets funktionsfähig sind und bei Beschädigungen sofort repariert werden. Es genügt nicht, auf den nächsten zufälligen Besuch des Fachpersonals zu warten.

Sollte im Schadensfall festgestellt werden, dass eine Person für blockierte oder nicht funktionstüchtige Türen verantwortlich ist, können haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen drohen, besonders bei Personenschäden. Rauch- und Brandschutztüren müssen regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion und Zustand überprüft werden, wobei die Häufigkeit der Nutzung berücksichtigt werden muss. In großen und stark frequentierten Gebäuden sind kurze Wartungsintervalle unerlässlich.

Zugelassene Feststellanlagen an schweren Türen tragen nicht nur zu einem reibungsloseren Betriebsablauf bei, sondern reduzieren auch die Wartungskosten, da die Türen weniger oft geöffnet und geschlossen werden. Zudem ist es wichtig, dass die Mitarbeiter regelmäßig über die Funktion und den Betrieb dieser Türen geschult werden.

Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtungen werden installiert, um bei einem Ausfall der normalen Beleuchtung Unfallgefahren zu verhindern und die sichere Evakuierung von Arbeitsstätten zu gewährleisten. Sie müssen bei einem Stromausfall sofort aktiviert werden und eine festgelegte Beleuchtungsstärke bieten. Laut Arbeitsstättenrecht sind Sicherheitsbeleuchtungen auf Rettungswegen und an speziellen Arbeitsplätzen erforderlich, abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten wie Betriebsgröße und spezifischen Risiken.

Zusätzlich sind Sicherheitsbeleuchtungen für viele Sonderbauten vorgeschrieben, wie etwa Versammlungsstätten, Kaufhäuser, Garagen und Krankenhäuser. Besonders bei Gast- und Versammlungsstätten wird darauf geachtet, dass die Anlagen auch im Brandfall, also bei Rauchentwicklung, funktionsfähig bleiben. Hierfür sind höhere Beleuchtungsstärken und eventuell eine Kennzeichnung in Bodennähe notwendig. Nachleuchtende Kennzeichnungen können eine sinnvolle Ergänzung oder auch ein effektiver Ersatz für Sicherheitsbeleuchtungen sein.

Unfall Dokumentation

Die Mitarbeiter sind während ihrer Arbeitszeit und auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause durch den Unfallversicherungsträger (z.B. eine Berufsgenossenschaft) abgesichert. Nach einem Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfällen) oder bei Berufskrankheiten übernimmt der Unfallversicherungsträger alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Versicherten. Darüber hinaus entschädigt der Unfallversicherungsträger gegebenenfalls das Unfallopfer oder dessen Hinterbliebene.

Damit ein Arbeitsunfall vom Unfallversicherungsträger anerkannt und ggf. entschädigt werden kann, muss nachgewiesen werden, dass sich der Unfall während einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Es muss also ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall bestehen.

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss dokumentiert und diese Dokumentation mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Diese Aufzeichnungen sind notwendig, um zu belegen, dass sich der Unfall während der versicherten Tätigkeit zugetragen hat.

Arbeitsunfälle und Wegeunfälle, die zu mehr als drei Tagen Ausfallzeit führen oder tödlich enden, müssen dem Unfallversicherungsträger und der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde (z.B. Gewerbeaufsicht) mittels einer Unfallanzeige (standardisiertes Formular) gemeldet werden.

Die Dokumentation von Unfällen und Erste-Hilfe-Leistungen ermöglicht es auch, die Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens besser zu planen. Diese Aufzeichnungen dienen außerdem als Informationsquelle zur Identifizierung von Unfallschwerpunkten im Betrieb, sodass entsprechende Korrekturmaßnahmen geplant werden können.

Auch Arbeitsunfälle von Leiharbeitnehmern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden, selbst wenn der Leiharbeitnehmer nicht über Ihr Unternehmen versichert ist. In der Unfallanzeige wird durch das Feld Nr. 9 kenntlich gemacht, dass der Verunfallte ein Leiharbeitnehmer ist.

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