Atemschutzgeräte gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und schützen den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsluft oder vor Sauerstoffmangel. Sie kommen zum Einsatz in Bereichen, in denen nicht genügend Sauerstoff vorhanden ist oder die Gefahr besteht, dass dieser durch Luftschadstoffe verdrängt wird. Ebenso sind sie notwendig, wenn Luftschadstoffe in gesundheitsschädlichen Konzentrationen auftreten können oder regelmäßig Atemgifte vorkommen.
Bevor Atemschutzgeräte verwendet werden, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, welche Gefährdungen existieren und welche Atemschutzgeräte geeignet sind. Personen, die schwere Atemschutzgeräte tragen sollen, müssen zudem arbeitsmedizinisch untersucht werden, um ihre Tauglichkeit festzustellen.
Der Umgang mit Atemschutzgeräten, besonders im Gefahrenfall, ist nicht alltäglich. Daher müssen Personen, die diese Geräte nutzen, theoretisch ausgebildet und regelmäßig von einem erfahrenen Ausbilder praktisch geschult werden. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass nur geeignete und geschulte Mitarbeiter Tätigkeiten unter Atemschutz ausführen.
Wird diese Vorgaben nicht beachtet, steigt das Risiko eines unsachgemäßen Umgangs mit den Geräten, was zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tod des Trägers führen kann. Im Schadensfall sind straf- oder zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen den Arbeitgeber und dessen Verantwortliche üblich.
Der Arbeitgeber muss sämtliche erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Technische Lösungen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Der Einsatz persönlicher Schutzmaßnahmen, zu denen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zählt, ist nur nachrangig. Es gilt die bekannte Reihenfolge S-T-O-P (Substitution – Technik – Organisation – Persönlich). Wenn PSA erforderlich ist, muss diese sorgfältig ausgewählt werden. Doch wer ist befähigt, geeignete PSA auszuwählen? Soll dies der Einkauf unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten machen? Nein! PSA sollte von Fachleuten ausgewählt werden. Experten auf diesem Gebiet sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt, die in der Regel über das notwendige Fachwissen verfügen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sollten die Anforderungen festlegen, die die auszuwählende PSA erfüllen muss. Anschließend können sie geeignete Produkte auf dem Markt identifizieren und eine Vorauswahl treffen. Es ist jedoch nicht ratsam, die ausgewählte PSA ohne Trageversuche einzuführen. Trageversuche und die Beteiligung der Mitarbeiter sind unerlässlich, um eine Akzeptanz der PSA bei den Beschäftigten zu erreichen. Zugelassene PSA erfüllt zwar gesetzliche Anforderungen, deckt jedoch nicht zwangsläufig die Bedürfnisse der Mitarbeiter ab.
Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung sollte immer dann erfolgen, wenn verbleibende Gefährdungen bestehen, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht vollständig beseitigt werden können. Die Akzeptanz der PSA hängt von vielen Faktoren ab und steigt im Allgemeinen mit dem Tragekomfort. Persönliche Schutzausrüstung muss die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, sowohl in Bezug auf den Tragekomfort als auch das Aussehen. Wenn mehrere PSA gleichzeitig getragen werden müssen, sollten diese aufeinander abgestimmt sein. Es gibt gesetzliche Vorgaben zur Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Auswahl von PSA. Trageversuche unterstützen die Auswahl geeigneter PSA. Die Einbindung der Mitarbeiter in diesen Prozess erhöht deren Bereitschaft, die vorgeschriebene PSA auch zu tragen. Mitarbeiter fühlen sich dadurch ernst genommen. Wird die PSA von einem Mitarbeiter nicht getragen, beispielsweise wegen mangelnder Ergonomie, kann dies zu Gesundheitsschäden oder Arbeitsunfällen führen. Die daraus resultierenden Kosten übersteigen sicherlich die Kosten für Trageversuche bei der Auswahl von PSA.
Lärmschwerhörigkeit zählt zu den am häufigsten auftretenden Berufskrankheiten. Sie entsteht meist durch langanhaltende Einwirkung hoher Schallpegel ohne ausreichenden Schutz. Dabei summieren sich viele kleine Schäden zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gehörs. Eine bereits eingetretene Schädigung kann nicht rückgängig gemacht werden – Lärmschwerhörigkeit ist irreversibel.
Neben den beruflichen Auswirkungen hat eine Hörminderung auch erhebliche private Konsequenzen. Beispielsweise wird es durch die Hörschädigung erheblich schwieriger, an Gesprächen teilzunehmen. Geräusche und Stimmen werden leiser und dumpfer wahrgenommen, was dazu führt, dass man nur Bruchstücke von Gesprächen mitbekommt und sich isoliert fühlt.
Auch einzelne, plötzlich auftretende Lärmereignisse können das Gehör schädigen, beispielsweise durch Trommelfellabrisse oder Tinnitus (Ohrgeräusche). Schüsse von Feuerwaffen können zu einem Knalltrauma führen. Plötzlicher Lärm, wie das Abblasen eines Ventils, kann eine Schreckreaktion auslösen und dadurch Unfälle verursachen, etwa einen Sturz von einer Leiter.
Der Schutz vor Gehörschäden sollte vorrangig durch technische Maßnahmen, wie lärmreduzierte oder gekapselte Maschinen, gewährleistet werden. Sind solche Maßnahmen nicht möglich und lässt sich der Aufenthalt in Lärmbereichen organisatorisch nicht vermeiden, muss ab einem Pegel von 80 dB(A) Gehörschutz bereitgestellt werden. Ab 85 dB(A) sind die Mitarbeiter verpflichtet, diesen Gehörschutz zu tragen.
Der Gehörschutz muss sorgfältig ausgewählt und korrekt sowie regelmäßig genutzt werden. Es gibt verschiedene Arten von Gehörschutz, und es ist entscheidend, dass das zur Verfügung gestellte Produkt für den jeweiligen Lärmpegel geeignet ist. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Auswahl des passenden Gehörschutzes.
Mitarbeiter sind verpflichtet, bei besonders lauten Tätigkeiten oder in gekennzeichneten Lärmbereichen Gehörschutz zu tragen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die passende persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt wird, die Mitarbeiter in der Anwendung schulen und die Nutzung überwachen.
Gehörschutz muss die Anforderungen an PSA Gehörschutz erfüllen, einschließlich der Ermittlung der Dämmwirkung. Überprotektion sollte vermieden werden, damit Sprache, bestimmte Geräusche und Gefahrensignale weiterhin hörbar bleiben. Andernfalls könnten Warnsignale bei gefährlichen Tätigkeiten überhört werden.
Neben den Sicherheitsaspekten spielt auch der Tragekomfort eine wichtige Rolle, ob der Gehörschutz von den Mitarbeitern akzeptiert und getragen wird. Daher ist es sinnvoll, die Mitarbeiter in die Auswahl des Gehörschutzes einzubeziehen, beispielsweise durch Trageversuche.
Die Haut, das größte Organ des menschlichen Körpers, dient als Schutzbarriere gegen eine Vielzahl äußerer Einflüsse, wie Hitze, Kälte, das Eindringen fremder Substanzen oder Krankheitserreger. Damit die Haut ihre Schutzfunktion effektiv erfüllen kann, muss sie selbst ausreichend geschützt werden. Im Arbeitsalltag können Gefährdungen durch geeignete Schutzkleidung oder Hautschutzmittel wirksam vorgebeugt werden, wobei auch eine angemessene Nachversorgung wichtig ist. Hautschutzpläne informieren die Mitarbeiter darüber, wie sie ihre Haut bei spezifischen Tätigkeiten am Arbeitsplatz effektiv schützen können und sollten daher leicht verständlich sein.
Seit vielen Jahren zählen Hautkrankheiten neben der Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten. Durch die Corona-Pandemie haben jedoch Infektionskrankheiten deutlich zugenommen (2021: 154.259 Verdachtsanzeigen). In Deutschland gibt es jährlich über 20.000 Verdachtsanzeigen (z. B. 2021: 24.336). Auch in anderen Industrieländern gehören Hautkrankheiten häufig zu den drei häufigsten Erkrankungen.
Berufsgenossenschaften haben durchschnittliche Kosten von ca. 8.000 EUR pro Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit der Haut (BK 5101) für Präventions- und Interventionsmaßnahmen. Die direkt vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten für Arbeitsunfähigkeit würden allein bei den ca. 24.000 Verdachtsanzeigen etwa 168 Mio. EUR betragen (24.000 × 14 Tage durchschnittliche Dauer der Hauterkrankung/AU × 500 EUR Tageskosten = 168 Mio. EUR).
Die Berufskrankheit "Haut" (BK 5101) zählt zu den am häufigsten diagnostizierten Berufskrankheiten. Ein erheblicher Anteil davon besteht aus sogenannten Kontaktekzemen, die durch chemische Substanzen oder physikalische Einflüsse verursacht werden. Betroffen sind meist die Hände und Arme, was wenig überraschend ist, da viele Tätigkeiten mit den Händen ausgeführt werden. Zeigt die Gefährdungsbeurteilung, dass Schutzhandschuhe notwendig sind, müssen passende Handschuhe ausgewählt werden. Diese Auswahl sollte von Experten getroffen werden, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können. Besonders beim Schutz vor Chemikalien ist spezialisiertes Wissen für die richtige Auswahl entscheidend. Schutzhandschuhe müssen getragen werden, wenn es erforderlich ist. Der Schutz ist jedoch nur gewährleistet, wenn die Beschäftigten auch die richtigen Handschuhe nutzen. Handverletzungen führen in der Regel zu längeren Ausfallzeiten, da viele Arbeiten mit den Händen durchgeführt werden. Diese Ausfallzeiten können vermieden werden, wenn geeignete Schutzhandschuhe getragen werden.
PSA, die unpassend, ungeeignet oder nicht auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter abgestimmt ist, kann gesundheitliche Schäden verursachen oder zu Arbeitsunfällen führen. Daher verlangt der Gesetzgeber, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern PSA zur Verfügung stellen, die einen hohen Tragekomfort bietet. Das bedeutet, die PSA muss den ergonomischen und gesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeiter entsprechen und individuell passen. Wird am Tragekomfort gespart, kann dies teuer werden. Wenn ein Arbeitnehmer die PSA wegen Unbequemlichkeit nicht trägt und es zu einem Unfall kommt, entstehen Kosten durch den Arbeitsausfall. Weitere mögliche Konsequenzen sind geringere Produktivität, sinkende Mitarbeiterzufriedenheit oder ein Imageverlust.
Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sollte immer dann erfolgen, wenn verbleibende Gefährdungen bestehen, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht beseitigt werden können. Die Akzeptanz für das Tragen von PSA hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich nimmt die Akzeptanz mit steigendem Tragekomfort zu. PSA muss die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, sowohl in Bezug auf den Tragekomfort als auch das Aussehen. Wenn mehrere Persönliche Schutzausrüstungen getragen werden müssen, ist es wichtig, dass diese aufeinander abgestimmt sind. Es gibt gesetzliche Anforderungen zur Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung. Trageversuche sind hilfreich, um geeignete PSA auszuwählen. Die Einbindung der Mitarbeiter bei der Auswahl von PSA erhöht die Akzeptanz, die vorgeschriebene Ausrüstung auch tatsächlich zu tragen. Die Mitarbeiter fühlen sich dadurch ernst genommen. Wenn ein Mitarbeiter PSA nicht trägt, weil sie zum Beispiel unergonomisch ist, kann dies zu gesundheitlichen Schäden oder einem Arbeitsunfall führen. Die daraus resultierenden Kosten sind sicherlich höher als die Kosten für Trageversuche bei der Auswahl der PSA.
In vielen Arbeitsprozessen ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eine unverzichtbare Maßnahme zum Arbeitsschutz. PSA wird immer dann eingesetzt, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. Sie muss effektiv schützen, da sonst unmittelbare Gefahren für den Menschen bestehen. Die Wirksamkeit und das Schutzniveau von PSA hängen stark von der Akzeptanz der Beschäftigten ab. Praktische Unterweisungen und regelmäßige Übungen tragen dazu bei, die Kompetenz und Motivation der Beschäftigten im Umgang mit PSA zu steigern. Falsch angewendete Schutzausrüstung kann in bestimmten Fällen dem Träger mehr schaden als nützen, wie beispielsweise bei Atemschutzgeräten oder Handschuhen. Die Kosten für die Beschaffung können somit durch ein Minus an Sicherheit gerechtfertigt sein. Praktische Übungen können die Unterweisungspraxis auflockern. Bestimmte Schutzausrüstungen sind sehr komplex und anspruchsvoll in der Anwendung, wie etwa Atemschutzgeräte. Erst durch gründliche praktische Übungen wird ein sicherer Einsatz überhaupt möglich. In diesen Bereichen gibt es daher verbindliche Vorgaben für regelmäßige Übungen. Im praktischen Umgang mit PSA während angeleiteter Übungen ergeben sich wertvolle Rückmeldungen für die Verantwortlichen, die zur Optimierung der Auswahl und des Einsatzes von Schutzausrüstung beitragen können. Eine praktische Übung dient der Kontrolle der Wirksamkeit einer getroffenen Maßnahme und ist Teil der Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung.
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